Schallimmissionsschutz für Photovoltaik und Batteriespeicher

Schalltechnische Gutachten mit Planungssicherheit

Wir unterstützen Planungsbüros und Industrie mit schalltechnischen Untersuchungen, Messungen und Gutachten – von der ersten Einschätzung bis zur Genehmigung.

01

Schallimmissionsschutz
 

- Prognose von Lärmeinwirkungen

- Genehmigungsrelevante Nachweise

- Einzelanlagen oder Gesamtbetriebe


Wir erstellen schalltechnische Prognosen und Gutachten gemäß TA Lärm und weiteren Regelwerken.

02

Schallschutz gegen
Außenlärm

- Verkehrslärm und externe Quellen

- Bauleitplanung und Bauvorhaben

- Schutzmaßnahmen


Unsere Untersuchungen unterstützen Planungsbüros bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Bebauungsplänen.

03

Schalltechnische
Messungen

- Normgerechte Vor-Ort-Messungen

- Bestandsaufnahme

- Dokumentation


Bei Bedarf führen wir auch Messungen vor Ort durch, etwa um die Schallleistung einzelner Anlagen festzustellen oder auch die Schallimmissionen an einem Immissionsort zu untersuchen.

04

Erstellung von
Gutachten

- Prüffähige, verständliche Gutachten

- Behörden- und planungstauglich

- Begleitung des gesamten Prozesses


Wir begleiten Projekte von der ersten Idee bis zur Genehmigung.

FAQ

rund um die Themen Schallschutz bei PV-Anlagen und Batteriespeichern sowie BESS-Anlagen

Braucht jede Photovoltaikanlage ein Schallgutachten?

- Bewertung und Begrenzung von Lärmeinwirkungen

- Schutz von Nutzungen und Menschen

- Grundlage für Genehmigungen

Schallschutz stellt sicher, dass von Anlagen, Betrieben oder Verkehrswegen keine unzulässigen Lärmbelastungen ausgehen und bestehende Nutzungen geschützt werden.

Welche Komponenten einer PV-Anlage sind schalltechnisch relevant?
 

- Genehmigung neuer Anlagen

- Erweiterung bestehender Betriebe

- Bebauungspläne

- Beschwerden oder Bestandsanalysen

 

Für die konkrete Bewertung sind die Betriebsweise der Anlage, die technischen Komponenten und die Lage der Immissionsorte entscheidend.

Sind Batteriespeicher lauter als Photovoltaik-Anlagen?

- Abhängig von den eingesetzten Anlagen

- Während der Nacht sind Batteriespeicher meistens lauter

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei Batteriespeichern können jedoch zusätzliche Geräuschquellen wie Kühl- und Lüftungssysteme hinzukommen. Außerdem können unterschiedliche Betriebszustände relevant sein.

Bei Batteriespeichern und BESS-Anlagen wird meistens ein Einwirk-Zeitraum von 24 Stunden angesetzt, bei PV-Anlagen (ohne angeschlosseren Batteriespeicher) kann auch eine Betrachtung der Schallimmissionen im Zeitraum Tag (06:00 - 22:00 Uhr) ausreichend sein.

Je nach Projekt werden unterschiedliche Lärmquellen separat oder gemeinsam betrachtet.

Ist der Nachtbetrieb eines Batteriespeicher relevant?

- Ja

- Dieser Zeitraum ist i.d.R. auch maßgebend,

In der Regel werden Batteriespeicher an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, daher kann auch ein Betrieb im Zeitraum Nacht (22:00 - 06:00 Uhr) stattfinden.

Wenn ein Batteriespeicher über einen Zeitraum von 24 h zur Verfügung stehen soll, ist der Zeitraum Nacht zumeist auch maßgebend, da in diesem zeitraum strengere Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gestellt werden. 

Was ist tieffrequenter Schall?

- Typische Frequenz: 10 - 200 Hz

- Geringe Dämpfung, größere Ausbreitung im Freien

- Tieffrequente Geräusche (Brummen und Dröhnen) können besonders bei Batteriespeichern und BESS-Anlagen relevant sein

Als tieffrequenter Schall werden Geräuschanteile im niedrigen Frequenzbereich bezeichnet. Sie können bei technischen Anlagen eine besondere schalltechnische Fragestellung darstellen und müssen gegebenenfalls gesondert untersucht werden.

Mehr dazu finden Sie auch bei unseren FAQ zum Thema Schallschutz

Wann ist eine Messung sinnvoll?

- Erfassung von Schallemissionen einzelner Komponenten

- Schallimmissionen an den nächstgelegenen Immissionsorten

Eine Messung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die tatsächliche Schallleistung einer bestehenden technischen Anlage bestimmt oder eine bestehende Geräuschsituation untersucht werden soll.

Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

- Standort der Anlage

- Umfang: Welche Geräte sollen aufgestellt werden?

- Datenblätter der geplanten Anlagen (falls vorhanden)

Für eine erste Einschätzung reichen häufig Standortinformationen und grundlegende Angaben zur geplanten Anlage, wie z.B. konkrete Informationen darüber, welche Geräte aufgestellt bzw. installiert werden sollen.

Datenblätter zu den geplanten Anlagen sind sehr hilfreich und sorgen für ein detaillierteres Ergebnis, bei Bedarf können wir aber auch auf unsere bestehende und gut gepflegte Datenbank zurückgreifen.

Können Batteriespeicher und PV-Anlage auch gemeinsam bewerter werden?

- Ja

PV-Anlage, Batteriespeicher und weitere technische Anlagen können im Rahmen einer gemeinsamen schalltechnischen Betrachtung berücksichtigt werden, sofern dies für das Projekt erforderlich ist.

Bei Bedarf ist auch ein Betrachtung von Schallschutzmaßnahmen für einzelne Komponenten oder die gesamte Anlage möglich.

Benötigen Sie ein schalltechnisches Gutachten für Ihr Projekt oder Ihren Betrieb?

Nehmen Sie Kontakt auf – wir unterstützen Sie zuverlässig und praxisnah.

Was können wir für Sie tun?

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Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Sounds Eco GmbH & Co. KG 

Telefon: +49 (0)421 9872 9981

E-Mail: info[at]sounds-eco.de

Anschrift: Rückertstraße 9, 28199 Bremen

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