FAQ Schallschutz

FAQ
Schallschutz

Schallschutz sicher planen und genehmigen

Ob Industrieanlage, Betriebsstandort oder Bebauungsplan: Schalltechnische Anforderungen sind komplex und regelwerksabhängig.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Lärmbewertung, Gutachten und rechtliche Grundlagen.

Was versteht man unter dem Begriff
Schallschutz?

- Bewertung und Begrenzung von Lärmeinwirkungen

- Schutz von Nutzungen und Menschen

- Grundlage für Genehmigungen

Schallschutz stellt sicher, dass von Anlagen, Betrieben oder Verkehrswegen keine unzulässigen Lärmbelastungen ausgehen und bestehende Nutzungen geschützt werden.

Wann ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich?
 

- Genehmigung neuer Anlagen

- Erweiterung bestehender Betriebe

- Bebauungspläne

- Beschwerden oder Bestandsanalysen

Ein schalltechnisches Gutachten schafft Planungssicherheit und ist häufig zwingender Bestandteil von Genehmigungs- oder Bauleitplanverfahren.
Dabei werden die Auswirkungen von Lärm untersucht und bewertet, z.B. in Form eines Gutachtens zum Schallimmissionsschutz.

Welche Lärmarten werden betrachtet?

- Gewerbe- und Industrielärm

- Verkehrslärm

- Sport- und Freizeitlärm

- Interner Lärm

Je nach Projekt werden unterschiedliche Lärmquellen separat oder gemeinsam betrachtet.

Messung oder
Prognose?

- Messung: Ist-Zustand

- Prognose: zukünftige Situation

Messungen dienen der Bestandsaufnahme, Prognosen der Bewertung geplanter Änderungen oder Neubauten.

Wofür eine Messung?

- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen

- Grundlage für weitere Schallschutzmaßnahmen

- Feststellung der tieffrequenten Geräusche

Schallschutzmessungen können in vielerlei Hinsicht relevant sein:
Planen Sie eine Veranstaltung und der Veranstaltungsort ist umgeben von weiteren Gebäuden?
Sind Sie sich unsicher, ob die verbauten technischen Anlagen den Datenblättern entsprechen?
Sollen tieffrequente Geräusche von technischen Anlagen ermittelt werden, etwa für eine Genehmigung einer PV-Anlage?
In diesen und weiteren Fällen sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

Was macht tieffrequente Geräusche besonders?

- Typische Frequenz: 10 - 200 Hz

- Geringe Dämpfung, größere Ausbreitung im Freien

- Weniger Reflexion durch Hauswände etc.

Aufgrund ihrer speziellen Frequenz stellen tieffrequente Geräusche eine besondere Herausforderung an den Schallschutz dar:
Das menschliche Gehör kann die Richtung tieffrequenter Geräusche nur schwer lokalisieren, außerdem dringen tiefe Frequenzen deutlich besser durch (Wohn-)Wände, da die Absorption der Wände bei dieser Art von Schall sehr gering ist.
Sind Sie sich unsicher, ob die verbauten technischen Anlagen den Datenblättern entsprechen?
Sollen tieffrequente Geräusche von technischen Anlagen ermittelt werden, etwa für eine Genehmigung einer PV-Anlage?
In diesen und weiteren Fällen sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

Welche Regelwerke sind relevant?

- TA Lärm

- DIN 4109

- DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)

- 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)

- 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung)

Je nach Planungsvorhaben bzw. Aufgabenstellung kommen unterschiedliche Regelwerke zum EInsatz. Die aufgezählten Vorschriften können daher nur eine grobe Orientierung bieten, für genauere Fragen zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Sie sind unsicher, welches Regelwerk für Ihr Projekt gilt?

Wir beraten Sie frühzeitig und klären die schalltechnischen Anforderungen.

Was können wir für Sie tun?

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Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Sounds Eco GmbH & Co. KG 

Telefon: +49 (0)421 9872 9981

E-Mail: info[at]sounds-eco.de

Anschrift: Rückertstraße 9, 28199 Bremen

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