FAQ
Schallschutz
Schallschutz sicher planen und genehmigen
Ob Industrieanlage, Betriebsstandort oder Bebauungsplan: Schalltechnische Anforderungen sind komplex und regelwerksabhängig.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Lärmbewertung, Gutachten und rechtliche Grundlagen.
Was versteht man unter dem Begriff
Schallschutz?
- Bewertung und Begrenzung von Lärmeinwirkungen
- Schutz von Nutzungen und Menschen
- Grundlage für Genehmigungen
Schallschutz stellt sicher, dass von Anlagen, Betrieben oder Verkehrswegen keine unzulässigen Lärmbelastungen ausgehen und bestehende Nutzungen geschützt werden.
Wann ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich?
- Genehmigung neuer Anlagen
- Erweiterung bestehender Betriebe
- Bebauungspläne
- Beschwerden oder Bestandsanalysen
Ein schalltechnisches Gutachten schafft Planungssicherheit und ist häufig zwingender Bestandteil von Genehmigungs- oder Bauleitplanverfahren.
Welche Lärmarten werden betrachtet?
- Gewerbe- und Industrielärm
- Verkehrslärm
- Sport- und Freizeitlärm
- Interner Lärm
Je nach Projekt werden unterschiedliche Lärmquellen separat oder gemeinsam betrachtet.
Messung oder
Prognose?
- Messung: Ist-Zustand
- Prognose: zukünftige Situation
Messungen dienen der Bestandsaufnahme, Prognosen der Bewertung geplanter Änderungen oder Neubauten.
Welche Regelwerke sind relevant?
- TA Lärm
- DIN 4109
- DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)
- 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)
- 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung)
Je nach Planungsvorhaben bzw. Aufgabenstellung kommen unterschiedliche Regelwerke zum EInsatz. Die aufgezählten Vorschriften können daher nur eine grobe Orientierung bieten, für genauere Fragen zögern Sie nicht, uns anzusprechen!
Sie sind unsicher, welches Regelwerk für Ihr Projekt gilt?
Wir beraten Sie frühzeitig und klären die schalltechnischen Anforderungen.
Was können wir für Sie tun?
Sounds Eco GmbH & Co. KG
Telefon: +49 (0)421 9872 9981
E-Mail: info[at]sounds-eco.de
Anschrift: Rückertstraße 9, 28199 Bremen
